(Stand: 22.02.2022)
NEU: Die Ausbildung 2022 beginnt mit der Vorlesung „Asyl- und Aufenthaltsrecht“.
Alle Informationen findest du unten.
Die Refugee Law Clinic Bochum bildet in Zusammenarbeit mit Praktizierenden und Forschenden aus dem Migrationsrecht für eine Rechtsberatung im Asyl- und Ausländerrecht nach § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz aus.
- Kern der Ausbildung stellt die Vorlesung „Asyl- und Aufenthaltsrecht“ (V) (2 SWS) dar, die das gesamte Migrationsrecht einschließlich der verfassungsrechtlichen und internationalen Bezüge beleuchtet sowie in praxisrelevante Beratungsfähigkeiten wie Legal English und Gesprächsführung einführt.
- Die Studierenden werden in Zukunft in sich daran anschließenden Seminaren fortgebildet. Hier werden allgemeine sowie spezielle Themen des relevanten Asyl- und Ausländerrechts vermittelt.
Die Anschlussseminare werden jährlich variieren, weshalb auch bereits beratende Studierende an ihnen teilnehmen dürfen um sich fortzubilden.
Wesentlicher Teil der Ausbildung ist aber das „learning on the job“. Nach erfolgreichem Abschluss der Pflichtveranstaltungen schließt sich die praktische Ausbildung an. Insbesondere durch die Recherche für den „eigenen Fall“ können die Studierende bereits erlangtes Wissen vertiefen. Außerdem setzen sie hier erstmals das theoretische Wissen praktisch um und verfestigen es entsprechend.
- Die Neulinge (so genannten Junior Consultants) hospitieren zunächst in den einzelnen Sprechstunden. Dabei sollen sie von erfahreneren Senior Consultants begleitet werden.
- Jedenfalls nach den drei obligatorischen Hospitationen können die Beratenden sodann eigene Sprechstunden leiten (Senior Consultant).
Die erarbeiteten Fähigkeiten werden anlässlich der halbmonatlich stattfindenden Supervisionen im Gespräch mit unserem Beirat fortlaufend überprüft.
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Anmeldung
Beschreibe uns in einer kurzen E-Mail an bewerbung@rlc-bochum.de deine Motivation wieso du an der Vorlesung teilnehmen möchtest.
Bspw. warum du dir vorstellen kannst bei uns zu beraten oder mit welchem besonderen Interesse du dich mit Asyl- und Aufenthaltsrecht beschäftigst.
Bewerbungsfrist: 25.03.2022 -
Termine
Vorlesungszeiten: Mittwochs, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Vorlesungsbeginn: N.N. -
Ort
N.N. (Präsenz oder Zoom)
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Moodle
N.N.
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Dozent:innen
Unter anderem mit
Herr Christopher Liebig – Fachanwalt für Migrationsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht
Herr Manuel Kabis – Fachanwalt für Migrationsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Herr Jan-Phillip Graf – Research Associate, Doktorand
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Verfassungsrechtliche und internationale Hintergründe des Asylrechts
Mit Herrn Graf
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Materielles Asylrecht
Asylgründe, Asyl v. subsidiärer Schutz
Mit Herrn FA Liebig
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Formelles Asylrecht
Asylverfahrensrecht, Dokumente im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Mit Herrn FA Kabis
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Europäisches Asylverfahrensrecht
Dublin-III-Verfahren
Mit Herrn FA Kabis
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Recht der Aufenthaltserlaubnisse, Visumsrecht
Einreise nach Deutschland ohne Asylverfahren
Mit Herrn FA Liebig
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Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit
Einreise nach Deutschland ohne Asylverfahren
Mit Herrn FA Liebig
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Aufenthalt aus familiären Gründen
Einreise nach Deutschland ohne Asylverfahren
Mit Herrn FA Liebig
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Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Mit Herrn FA Kabis
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Recht der Niederlassungserlaubnisse und Einbürgerung
Mit Herrn FA Kabis
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Recht der Beendigung des Aufenthalts
Abschiebung, Ausweisung, Abschiebehaft, Duldungsrecht und nachhaltige Integration
Mit Herrn FA Kabis
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Allgemeine Gesprächsführung
Einführung in die Praxis von (Rechts-)Beratungsgesprächen
N.N.
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Legal English in Refugee and Migration Law
Einführung in die relevante englische Rechtssprache
Mit Herrn Graf
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
An der Vorlesung können Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen. Du musst hierfür im Übrigen nicht zwingend an der RUB studieren, sondern kannst auch an einer anderen Hochschule eingeschrieben sein.
Indem du uns uns in einer kurzen E-Mail an bewerbung@rlc-bochum.de deine Motivation beschreibst wieso du an der Vorlesung teilnehmen möchtest. Bspw. warum du dir vorstellen kannst bei uns zu beraten oder mit welchem besonderen Interesse du dich mit Asyl- und Aufenthaltsrecht beschäftigst.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Etwaige Gesetzestexte können überall erworben werden (bspw. den beck-Text im dtv zum Ausländerrecht). Ferner besteht die empfehlenswerte Möglichkeit relevante Gesetze im Internet (zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) einzusehen.
Da die Prüfungsleistung im Wege aktiver Teilnahme (AT) erbracht wird, ist deine Anwesenheit weitestgehend verpflichtend.
Die Leistung wird durch aktive Teilnahme (AT) erzielt. Anwesenheit wird entsprechend vorausgesetzt.
Gegenwärtig stellt die Vorlesung noch keine Prüfungsleistung, insbesondere keinen juristischen Grundlagenschein oder eine Leistung im Sinne des Bachelor-Optionalbereichs, dar.
Aber: studierst du an der RUB, kannst du dir jetzt schon (auf Antrag) die Teilnahme in dein Transcript of Records der RUB eintragen lassen.
Um bei uns rechtsberatend tätig werden zu können, musst du
- die Vorlesung erfolgreich besucht haben,
- als Student:in eingeschrieben und
- Mitglied der Refugee Law Clinic Bochum e.V. sein.
Darüber hinaus können sich Menschen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, bei uns anderweitig engagieren.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt gegenwärtig 15 € pro Person für 12 Monate. Trittst du im Mai bei, wirst du also nicht den vollen Betrag zahlen.
Du kannst unabhängig von Blockseminar und Klausur der Refugee Law Clinic Bochum e.V. beitreten. Informationen findest du auf unserer Website.
Im Rahmen des Blockseminars besteht zudem die Möglichkeit, den zur Klausur gereichten Anmeldebogen ausgefüllt an uns zurückzuleiten.