Damit eine qualitative Rechtsberatung gewährleistet werden kann, setzen sich unsere studentischen Rechtsberater:innen mit dem Beirat zusammen, um wichtige rechtliche und strategische Fragen zu den Mandaten zu besprechen.
Somit erfüllen wir auch die Voraussetzungen des §6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz, nach dem eine unentgeltliche Rechtsberatung nur durch die Anleitung einer juristisch qualifizierten Person erfolgen kann.
Der Beirat der Refugee Law Clinic Bochum e.V. besteht aus Volljurist:innen, Fachanwält:innen für Migrationsrecht und aus einem Lehrstuhlinhaber der juristischen Fakultät (Ruhr-Universität Bochum).
Die fachliche Supervision der Fälle wird also zusammen mit dem Beirat durchgeführt.
Bitte beachten: Das Mandatsgespräch findet nur mit den studentischen Rechtsberater:innen statt. Persönliche Gespräche mit den Beiratsmitgliedern können wir Ihnen nicht anbieten.
Achtung!Ein persönliches Mandatsgespräch mit den Beiratsmitgliedern ist im Rahmen der studentischen Rechtsberatung NICHT möglich . Eine Beratung mit einem Anwalt oder einer Anwältin ist kostenpflichtig und wird nicht von unserem Verein angeboten! Die Gespräche mit den studentischen Rechtsberater:innen sind dagegen kostenfrei .