(Stand: 05.03.2024)
NEU: Die Ausbildung 2024 beginnt mit der Vorlesung „Asyl- und Aufenthaltsrecht“.
Alle Informationen findest du unten.
Die Refugee Law Clinic Bochum bildet in Zusammenarbeit mit Praktizierenden und Forschenden aus dem Migrationsrecht für eine Rechtsberatung im Asyl- und Ausländerrecht nach § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz aus.
- Kern der Ausbildung stellt die Vorlesung „Asyl- und Aufenthaltsrecht“ (V) (2 SWS) dar, die das gesamte Migrationsrecht einschließlich der verfassungsrechtlichen und internationalen Bezüge beleuchtet sowie in praxisrelevante Beratungsfähigkeiten wie Legal English und Gesprächsführung einführt.
- Die Studierenden werden in Zukunft in sich daran anschließenden Seminaren fortgebildet. Hier werden allgemeine sowie spezielle Themen des relevanten Asyl- und Ausländerrechts vermittelt.
Die Anschlussseminare werden jährlich variieren, weshalb auch bereits beratende Studierende an ihnen teilnehmen dürfen um sich fortzubilden.
Wesentlicher Teil der Ausbildung ist aber das „learning on the job“. Nach erfolgreichem Abschluss der Pflichtveranstaltungen schließt sich die praktische Ausbildung an. Insbesondere durch die Recherche für den „eigenen Fall“ können die Studierende bereits erlangtes Wissen vertiefen. Außerdem setzen sie hier erstmals das theoretische Wissen praktisch um und verfestigen es entsprechend.
- Die Neulinge (so genannten Junior Consultants) hospitieren zunächst in den einzelnen Sprechstunden. Dabei sollen sie von erfahreneren Senior Consultants begleitet werden.
- Jedenfalls nach den drei obligatorischen Hospitationen können die Beratenden sodann eigene Sprechstunden leiten (Senior Consultant).
Die erarbeiteten Fähigkeiten werden anlässlich der halbmonatlich stattfindenden Supervisionen im Gespräch mit unserem Beirat fortlaufend überprüft.
-
Anmeldung
Beschreibe uns in einer kurzen E-Mail an ausbildung@rlc-bochum.de deine Motivation wieso du an der Vorlesung teilnehmen möchtest.
(Bspw. warum du dir vorstellen kannst bei uns zu beraten oder mit welchem besonderen Interesse du dich mit Asyl- und Aufenthaltsrecht beschäftigst.)
Bewerbungsfrist: 24.03.2024
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung inkl. Motivationsschreiben, Matrikelnummer, vollständigen Namen und Handynummer! -
Termine
Vorlesungszeiten: Mittwochs, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Vorlesungsbeginn: 10.04.2024 -
Ort
N.N. (Präsenz)
-
Moodle
N.N.
-
Dozent:innen
RA Manuel Kabis - Fachanwalt für Straf- und Migrationsrecht
RA Christopher Liebig- Fachanwalt für Sozial- und Migrationsrecht
-
Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme
Die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung ist an eine aktive Teilnahme (AT) und eine Gruppenarbeit geknüpft.
Anwesenheit wird weitestgehend vorausgesetzt
-
Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
Mi, 10.04
Manuel Kabis
-
Recht der Aufenthaltserlaubnisse, Visumsrecht (Einreise nach Deutschland ohne Asylverfahren)
Mi, 17.04
Christopher Liebig
-
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Mi, 24.04
Manuel Kabis
-
Tag der Arbeit
Mi, 01.05
-
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit
Mi, 08.05
Christopher Liebig
-
Aufenthalt aus familiären Gründen
Mi, 15.05
Christopher Liebig
-
Pfingstferien
Mi, 22.05
-
Referate
Mi, 29.05
Intern
-
Referate
Mi, 05.06
Intern
-
Materielles Asylrecht (Asylgründe, Asyl v. subsidiärer Schutz)
Mi, 12.06
Christopher Liebig
-
Formelles Asylrecht (Asylverfahrensrecht, Dokumente im Asyl- und Aufenthaltsrecht)
Mi, 19.06
Manuel Kabis
-
Europäisches Asylverfahrensrecht (Dublin-III Verfahren)
Mi, 26.06
Manuel Kabis
-
Recht der Beendigung des Aufenthalts (Abschiebung, Ausweisung, Abschiebehaft, Duldungsrecht und nachhaltige Integration)
!! Di, 02.07. !!
Manuel Kabis
-
Recht der Niederlassungserlaubnisse und Einbürgerung
Mi, 10.07
Manuel Kabis
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
An der Vorlesung können Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen. Du musst hierfür im Übrigen nicht zwingend an der RUB studieren, sondern kannst auch an einer anderen Hochschule eingeschrieben sein.
Auch Referendar:innen und Gasthörer:innen können an unserer Vorlesung teilnehmen.
Indem du uns in einer kurzen E-Mail an ausbildung@rlc-bochum.de deine Motivation beschreibst, wieso du an der Vorlesung teilnehmen möchtest. Bspw. warum du dir vorstellen kannst bei uns zu beraten oder mit welchem besonderen Interesse du dich mit Asyl- und Aufenthaltsrecht beschäftigst.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung inkl. Motivationsschreiben, Matrikelnummer, vollständiger Name und Handynummer.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Etwaige Gesetzestexte können überall erworben werden (bspw. den beck-Text im dtv zum Ausländerrecht). Ferner besteht die empfehlenswerte Möglichkeit relevante Gesetze im Internet (zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) einzusehen.
Da die Prüfungsleistung im Wege aktiver Teilnahme (AT) erbracht wird, ist deine Anwesenheit weitestgehend verpflichtend (mind. 80%).
Die Leistung wird durch aktive Teilnahme (AT) und einer Gruppenarbeit erzielt. Anwesenheit wird entsprechend vorausgesetzt (mind. 80%).
Nein, die aktive Teilnahme an der Vorlesung ersetzt keine Prüfungsleistung.
Nach erfolgreicher Teilnahme (Anwesenheit + Gruppenarbeit) wird deine aktive Teilnahme im Transkript of Records eingetragen.
Um bei uns rechtsberatend tätig werden zu können, musst du
- erfolgreich an der Vorlesung teilgenommen haben (Anwesenheit + Gruppenarbeit),
- in die Beratungstätigkeit eingearbeitet worden sein,
- Mitglied der Refugee Law Clinic Bochum e.V. sein,
- eingeschriebene:r Student:in sein.
Darüber hinaus können sich Menschen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, bei uns anderweitig engagieren.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15 €.
Du kannst unabhängig von der Vorlesung der Refugee Law Clinic Bochum e.V. beitreten. Informationen findest du auf unserer Website.